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Die Idee der landwirtschaftlichen Verwertung von Abwässern der Stadt Braunschweig entstand im Jahre 1936, als Experten der Wasserwirtschaftsverwaltung und der Landwirtschaft aus Braunschweig und Umgebung Anlagen für die Verwertung städtischer Abwässer in der Landwirtschaft in Mitteldeutschland (Leipzig und Erfurt) besichtigten.
In dieser Zeit ergab sich für die Stadt Braunschweig die Notwendigkeit, nach neuen Lösungen für die Reinigung der städtischen Abwässer zu suchen. Die im Jahre 1895 erstellten Rieselfelder, die in Steinhof nördlich der Stadt Braunschweig nach dem Muster der Berliner Rieselfelder für eine Einwohnerzahl von 100. 000 angelegt waren, reichten für die inzwischen auf 250.000 angestiegene Einwohnerzahl nicht mehr aus. Die Rieselfelder waren überlastet und große Abwassermengen flossen über die Regenüberläufe der städtischen Kanalisation unmittelbar in die Oker. Man erwog deshalb den Bau einer mechanisch-biologischen Kläranlage als Ergänzung zum Rieselgut.
In Zusammenarbeit mit der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung kam man aber zu dem Entschluss, den Teil der Abwässer, der auf dem Rieselgut nicht untergebracht werden konnte, auf den sich nördlich an das Rieselgut Steinhof anschließenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verregnen. Der gute Erfolg, den man in Mitteldeutschland, seit 1938 auch in Wolfsburg, mit der Reinigung der Abwässer durch Landbehandlung mittels Verregnung erzielt hatte, und die guten Erfahrungen mit der Verrieselung auf dem Rieselgut Steinhof waren für die angestrebte Lösung bestimmend. Hinsichtlich der Kosten konnte sich die Stadt mit gutem Grund für die landwirtschaftliche Verwertung entscheiden, weil man davon ausgehen konnte, dass der Beitrag der Stadt zu den Kosten nicht höher sein würde als für eine entsprechende Kläranlage.
Für die Verregnung von Abwässer auf landwirtschaftlich genutzten Böden sprach außer der guten Reinigung der Abwässer noch einen weiterer Effekt: Die Nutzung des Wassers mit seinen Inhaltsstoffen für die Erzeugung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen.
Im vorliegenden Fall boten sich Flächen an, die nördlich der Autobahn Hannover-Berlin lagen und im Osten von der Oker, im Westen von der Aue-Erse begrenzt waren. Böden mit Bodenwertzahlen von 20 bis 35 und mit einem im allgemeinen niedrigen Grundwasserstand boten in diesem Gebiet für die Verregnung günstige Voraussetzungen.
Schließlich wurde durch die Abwasserverregnung der Wasserhaushalt unterstützt, weil große Wassermengen zur Grundwasserneubildung aufgebracht wurden und die Entnahme von Grundwasser, die andernfalls für die Feldberegnung erforderlich gewesen wäre, nicht notwendig war.
Als geeignete Organisationsform bot sich die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, ein Wasser- und Bodenverband nach der Wasserverbandverordnung von 1937, an. Andere Beispiele, insbesondere das von Wolfsburg, hatten gezeigt, dass der Zusammenschluss der Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücke als Abwasserabnehmer zu einem Wasser- und Bodenverband die geeignete Organisationsform ist. In Wolfsburg hatte man die Erfahrung gemacht, dass die Mitgliedschaft der Stadt als Abwasserlieferer für beide Teile, Stadt und Land, von Vorteil war. Man hatte festgestellt, dass die auftretenden Probleme sich am besten gemeinsam lösen ließen. So kam man auch in Braunschweig zu dem Entschluss, die Stadt als Mitglied in den Verband einzubeziehen.
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